Kosten für den Versicherungsberater
Das Honorar für die Beratung vereinbaren Sie direkt mit dem
Versicherungsberater - pauschal oder nach einem Stunden- oder Tagessatz.
Manche Berater legen auch die Honorartabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes
zugrunde.
Oft rechnet sich das Honorar für den Versicherungsberater
spätestens nach ein, zwei Jahren. Entweder weil überflüssige
Versicherungsbeiträge wegfallen oder weil Sie aufgrund seiner
Vorschläge zu einer günstigeren Versicherungsgesellschaft
gewechselt haben. Und selbst wenn Sie "nur" auf ein gleich
teures Versicherungsprodukt mit besseren Leistungen umsteigen, kann
das unter Umständen mehr als das Honorar wert sein.
Ein guter Versicherungsberater wird bei seinen Vorschlägen
auch berücksichtigen, inwieweit Sie bei einem Versicherungsabschluss
"verdeckte" Kosten für die Provision des jeweiligen
Außendienstmitarbeiters vermeiden können: durch den Abschluss
direkt bei der Versicherung ohne den Umweg über den Vermittler
oder durch Produkte, in denen anteilige Kosten für die Provision
nicht enthalten sind.
Wenn sich die Beratung auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung
oder eine private Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht bezieht,
können Sie als Privatperson das Honorar für den Versicherungsberater
zudem als Werbungskosten absetzen.
|